Die neue Bewerbungsrunde für das zweite Schulhalbjahr 2024/2025 startet am 6. November 2024
Die Stiftung Sport in der Schule fördert auch im Schuljahr 2024/2025 „Anfängerschwimm-AGs“.
Kurse werden von der Stiftung gefördert sofern sie in Form von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ("Schul-AGs") angeboten werden.
- maximal 500 Euro stehen pro Kurs zur Verfügung.
Die Stiftung Sport in der Schule möchte außerunterrichtliche Schwimmangebote sowohl im Primarbereich als auch in der Sekundarstufe I fördern, um dabei zu unterstützen vorhandene Defizite im Schwimmen bei Schülerinnen und Schülern abzubauen.
Die Ausgangssituation
Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass alle Kinder schwimmen lernen sollen. Dieser Konsens beruht einerseits auf der Befürchtung, dass Nichtschwimmer höher gefährdet sind zu ertrinken und anderseits auf der Überzeugung, dass Kindern, die nicht schwimmen können, der Zugang zu wertvollen Lebensbereichen und Bewegungsräumen verschlossen bleibt. Daher bekräftigen die KMK in den Empfehlungen der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung aus dem Jahr 2017, dass alle Kinder bis zum Alter von 10 bis 12 Jahren sicher schwimmen können sollen (Niveaustufe 4 der Empfehlungen).
Die Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an alle Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe, Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und alle weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 bis 4, die aller Voraussicht nach die Basisstufe des Schwimmenkönnens (Niveaustufe 3 der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht“) nach Abschluss der Schwimmausbildung im regulären Schwimmunterricht nicht erreichen werden bzw. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, die diese de facto nicht erreicht haben, sollen von dieser Initiative profitieren.
Das Ziel
Mit der Teilnahme an der Anfängerschwimm-AG soll der Grundstein auf dem Weg zur Schwimmfähigkeit gelegt werden bzw. die Anforderungen der Basisstufe nach Möglichkeit erreicht werden.
Hinweis:
Hinweis: Junge Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung, denen es aufgrund Ihrer Einschränkungen ggf. nicht gelingt die Niveaustufe 2 bzw. 3 zu erreichen, können unabhängig davon am Angebot teilnehmen.
Die Bedingungen – in Kürze
Folgende Bedingungen müssen Kurse mindestens erfüllen, dass Ihr Antrag berücksichtgt werden kann:
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Zur Gruppe:
- Außerunterrichtliche Schwimm-AG
- Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder
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Zu den Inhalten:
- Insgesamt mindestens 15 Einheiten aus den oben genannten
Empfehlungen für den Schwimmunterricht zu:Niveaustufe 1 – Wassergewöhnung:
Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, AuftreibenNiveaustufe 2 – Grundfertigkeiten des Schwimmens
Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und FortbewegenDie AG ist außerdem auch für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 der weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg, die die Basisstufe des Schwimmenkönnens (Niveaustufe 3 der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht“) nicht erreicht haben. Hierbei sollen zusätzlich zu den o. g. Inhalten auch die Kriterien der Basisstufe durchgenommen werden:
Niveaustufe 3 – Basisstufe des Schwimmens
beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart – keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt, und das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen.
- Insgesamt mindestens 15 Einheiten aus den oben genannten
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Zum Kooperationspartner:
- Keine kommerziellen Kooperationspartner
- Qualifizierte AG-Leitung (Nachweis Methodik-Didaktik/Rettungsfähigkeit)
Die detaillierten Bedingungen entnehmen Sie bitte unbedingt folgendem Dokument:
Ausführliche Teilnahmebedingungen (PDF)Zeitlicher Ablauf des Verfahrens:
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Verbindliche Bewerbung: bis 4. Dezember 2024
Bis Mittwoch, den 4. Dezember 2024 können Schulen für die Teilnahme am Auswahlverfahren online registriert werden.
Zur Online-Bewerbung -
Bescheid: bis 9. Dezember 2024
Wir informieren Sie darüber, ob Ihre Schule für eine Förderung berücksichtigt werden konnte. Falls ja, erhalten Sie zusammen mit dieser verbindlichen Zusage auch den Auszahlungantrag und Dokumentationsbogen.
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Bescheid zum Nachrückverfahren: Ende August 2022
Sollten nicht alle berücksichtigten Schulen bis zum 04. August einen Antrag eingereicht haben, so werden wir Ende August weiteren Schulen auf unserer Warteliste das Antragformular zusenden.
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Antragstellung der Nachrücker: bis 30. September 2022
Diesen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag kann Ihre Schule dann bis zum 30. September per Post bei der Stiftung einreichen (siehe Punkt 3).
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Einreichen des Auszahlungsantrags: bis August 2025
Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des letzten Kurses, spätestens aber bis August 2025, reichen Sie den ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. (im Fall von mehreren AGs aller) Dokumentationsbögen auf dem Postweg bei der Stiftung ein.
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Auszahlung der Fördersumme: bis Ende Oktober 2025
Nach dem Eingang des ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. Dokumentationsbögen bei der Stiftung, erfolgt die Auszahlung – spätestens bis Ende Oktober 2025.