Anfängerschwimm-AGs

Das Förderprogramm für den Primarbereich und die Sekundarstufe I

Die Stiftung Sport in der Schule fördert auch im Schuljahr 2024/2025 „Anfängerschwimm-AGs“.

Kurse werden von der Stiftung gefördert sofern sie in Form von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ("Schul-AGs") angeboten werden.

  • maximal 500 Euro stehen pro Kurs zur Verfügung.

Die Stiftung Sport in der Schule möchte außerunterrichtliche Schwimmangebote sowohl im Primarbereich als auch in der Sekundarstufe I fördern, um dabei zu unterstützen vorhandene Defizite im Schwimmen bei Schülerinnen und Schülern abzubauen. 


Die Ausgangssituation

Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass alle Kinder schwimmen lernen sollen. Dieser Konsens beruht einerseits auf der Befürchtung, dass Nichtschwimmer höher gefährdet sind zu ertrinken und anderseits auf der Überzeugung, dass Kindern, die nicht schwimmen können, der Zugang zu wertvollen Lebensbereichen und Bewegungsräumen verschlossen bleibt. Daher bekräftigen die KMK in den Empfehlungen der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung aus dem Jahr 2017, dass alle Kinder bis zum Alter von 10 bis 12 Jahren sicher schwimmen können sollen (Niveaustufe 4 der Empfehlungen).


Die Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an alle Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe, Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und alle weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 bis 4, die aller Voraussicht nach die Basisstufe des Schwimmenkönnens (Niveaustufe 3 der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht“) nach Abschluss der Schwimmausbildung im regulären Schwimmunterricht nicht erreichen werden bzw. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, die diese de facto nicht erreicht haben, sollen von dieser Initiative profitieren.   


Das Ziel

Mit der Teilnahme an der Anfängerschwimm-AG soll der Grundstein auf dem Weg zur Schwimmfähigkeit gelegt werden bzw. die Anforderungen der Basisstufe nach Möglichkeit erreicht werden.

Hinweis:

Hinweis: Junge Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung, denen es aufgrund Ihrer Einschränkungen ggf. nicht gelingt die Niveaustufe 2 bzw. 3 zu erreichen, können unabhängig davon am Angebot teilnehmen.


Die Bedingungen – in Kürze

Folgende Bedingungen müssen Kurse mindestens erfüllen, dass Ihr Antrag berücksichtgt werden kann:

  1. Zur Gruppe:

    • Außerunterrichtliche Schwimm-AG
    • Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder
  2. Zu den Inhalten:

    • Insgesamt mindestens 15 Einheiten aus den oben genannten
      Empfehlungen für den Schwimmunterricht
      zu:

      Niveaustufe 1 – Wassergewöhnung:
      Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, Auftreiben

      Niveaustufe 2 – Grundfertigkeiten des Schwimmens
      Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und Fortbewegen

      Die AG ist außerdem auch für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 der weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg, die die Basisstufe des Schwimmenkönnens (Niveaustufe 3 der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht“) nicht erreicht haben. Hierbei sollen zusätzlich zu den o. g. Inhalten auch die Kriterien der Basisstufe durchgenommen werden:

      Niveaustufe 3 – Basisstufe des Schwimmens
      beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart – keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt, und das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen.

  3. Zum Kooperationspartner:

    • Keine kommerziellen Kooperationspartner
    • Qualifizierte AG-Leitung (Nachweis Methodik-Didaktik/Rettungsfähigkeit)

Die detaillierten Bedingungen entnehmen Sie bitte unbedingt folgendem Dokument:

Ausführliche Teilnahmebedingungen (PDF)

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens:

  1. Verbindliche Bewerbung: bis 19. Juli 2024

    Bis Freitag, den 19. Juli 2024 konnten Schulen für die Teilnahme am Auswahlverfahren online registriert werden.

  2. Bescheid: bis 23. Juli 2024

    Wir informieren Sie darüber, ob Ihre Schule für eine Förderung berücksichtigt werden konnte. Falls ja, erhalten Sie zusammen mit dieser verbindlichen Zusage auch den Auszahlungantrag und Dokumentationsbogen.

  3. Bescheid zum Nachrückverfahren: Ende August 2022

    Sollten nicht alle berücksichtigten Schulen bis zum 04. August einen Antrag eingereicht haben, so werden wir Ende August weiteren Schulen auf unserer Warteliste das Antragformular zusenden.

  4. Antragstellung der Nachrücker: bis 30. September 2022

    Diesen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag kann Ihre Schule dann bis zum 30. September per Post bei der Stiftung einreichen (siehe Punkt 3).

  5. Einreichen des Auszahlungsantrags: bis August 2025

    Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des letzten Kurses, spätestens aber bis August 2025, reichen Sie den ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. (im Fall von mehreren AGs aller) Dokumentationsbögen auf dem Postweg bei der Stiftung ein.

  6. Auszahlung der Fördersumme: bis Ende Oktober 2025

    Nach dem Eingang des ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. Dokumentationsbögen bei der Stiftung, erfolgt die Auszahlung – spätestens bis Ende Oktober 2025.