Die aktuelle Bewerbungsrunde für das zweite Schulhalbjahr ist beendet!
Um die Schwimmfähigkeit junger Schulkinder ist es an sich schon nicht allzu gut bestellt. Erschwerend hinzu kommt, dass aufgrund der Pandemie seit März 2020 die Schwimm- und Hallenbäder nur für kurze Zeit geöffnet werden durften. Die Stiftung Sport in der Schule fördert deshalb auch im Schuljahr 2023/2024 Anfängerschwimmkurse, um ein Aufholen der entstandenen Defizite zu unterstützen.
- 400 Euro stehen im zweiten Halbjahr pro Kurs zur Verfügung.
Diese werden von der Stiftung gefördert sofern sie in Form von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ("Schul-AGs") angeboten werden.
Die Ausgangssituation
Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass alle Kinder schwimmen lernen sollen. Dieser Konsens beruht einerseits auf der Befürchtung, dass Nichtschwimmer höher gefährdet sind zu ertrinken und anderseits auf der Überzeugung, dass Kindern, die nicht schwimmen können, der Zugang zu wertvollen Lebensbereichen und Bewegungsräumen verschlossen bleibt. Daher bekräftigen die KMK in den Empfehlungen der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung aus dem Jahr 2017, dass alle Kinder bis zum Alter von 10 bis 12 Jahren sicher schwimmen können sollen (Niveaustufe 4 der Empfehlungen).
Das Ziel
Von unserer Förderung außerunterrichtlicher Anfängerschwimm-AGs sollen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 profitieren, die aller Voraussicht nach die Basisstufe Schwimmen (Niveaustufe 3 der Empfehlungen für den Schwimmunterricht) nach Abschluss der Schwimmausbildung im regulären Schwimmunterricht nicht erreicht haben werden.
Die Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an alle Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Baden-Württemberg.
Die Bedingungen – in Kürze
Folgende Bedingungen müssen Kurse mindestens erfüllen, dass Ihr Antrag berücksichtgt werden kann:
-
Zur Gruppe:
- Außerunterrichtliche Anfängerschwimm-AG
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4
- Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder
-
Zu den Inhalten:
- Insgesamt mindestens 10 Einheiten aus den oben genannten
Empfehlungen für den Schwimmunterricht zu:Niveaustufe 1 – Wassergewöhnung:
Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, AuftreibenNiveaustufe 2 – Grundfertigkeiten des Schwimmens
Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und Fortbewegen
- Insgesamt mindestens 10 Einheiten aus den oben genannten
-
Zum Kooperationspartner:
- Keine kommerziellen Kooperationspartner
- Qualifizierte AG-Leitung (Nachweis Methodik-Didaktik/Rettungsfähigkeit)
Die detaillierten Bedingungen entnehmen Sie bitte unbedingt folgendem Dokument:
Ausführliche Teilnahmebedingungen (PDF)Zeitlicher Ablauf des Verfahrens:
-
Verbindliche Bewerbung: bis 11. Februar 2024
Bis Sonntag, den 11. Februar 2024 konnten Schulen für die Teilnahme am Auswahlverfahren online registriert werden.
-
Bescheid: bis 15. Februar 2024
Wir informieren Sie darüber, ob Ihre Schule für eine Förderung berücksichtigt werden konnte. Falls ja, erhalten Sie zusammen mit dieser verbindlichen Zusage auch den Auszahlungantrag und Dokumentationsbogen.
-
Einreichen des Auszahlungsantrags: bis August 2024
Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des letzten Kurses, spätestens aber bis August 2024, reichen Sie den ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. (im Fall von mehreren AGs aller) Dokumentationsbögen auf dem Postweg bei der Stiftung ein.
-
Auszahlung der Fördersumme: bis Ende Oktober 2024
Nach dem Eingang des ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. Dokumentationsbögen bei der Stiftung, erfolgt die Auszahlung – spätestens bis Ende Oktober 2024.