Die aktuelle Bewerbungsrunde für das zweite Schulhalbjahr ist beendet!
Die Stiftung Sport in der Schule fördert auch im Schuljahr 2023/2024 „Schwimmen mit Rückenwind“.
Kurse werden von der Stiftung gefördert sofern sie in Form von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ("Schul-AGs") angeboten werden.
- 400 Euro stehen im zweiten Halbjahr pro Kurs zur Verfügung.
Die Stiftung Sport in der Schule möchte außerunterrichtliche Schwimmangebote auch in der Sekundarstufe I fördern. Viele Schülerinnen und Schüler, die mittlerweile weiterführende Schulen besuchen, hatten Pandemie bedingt wenig Gelegenheit, Defizite im Schwimmen abzubauen. Damit auch solche älteren Kinder von unserer Initiative profitieren können, hat die Stiftung das Angebot auf die Sekundarstufe I ausgeweitet.
Die Ausgangssituation
Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass alle Kinder schwimmen lernen sollen. Dieser Konsens beruht einerseits auf der Befürchtung, dass Nichtschwimmer höher gefährdet sind zu ertrinken und anderseits auf der Überzeugung, dass Kindern, die nicht schwimmen können, der Zugang zu wertvollen Lebensbereichen und Bewegungsräumen verschlossen bleibt. Daher bekräftigen die KMK in den Empfehlungen der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung aus dem Jahr 2017, dass alle Kinder bis zum Alter von 10 bis 12 Jahren sicher schwimmen können sollen (Niveaustufe 4 der Empfehlungen).
Die Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an alle weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Von unserer Förderung außerunterrichtlicher Schwimm-AGs sollen Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen der Sekundarstufe I profitieren, die die Anforderungen der Basisstufe Schwimmen (Niveaustufe 3 der Empfehlungen für den Schwimmunterricht) nicht erreicht haben.
Das Ziel
Mit der Teilnahme an der AG Schwimmen mit Rückenwind sollen die Anforderungen der Basisstufe nach Möglichkeit erreicht werden.
Hinweis:
Junge Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung, denen es aufgrund Ihrer Einschränkungen ggf. nicht gelingt die Niveaustufe 3 zu erreichen, können unabhängig davon am Angebot teilnehmen.
Die Bedingungen – in Kürze
Folgende Bedingungen müssen Kurse mindestens erfüllen, dass Ihr Antrag berücksichtgt werden kann:
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Zur Gruppe:
- Außerunterrichtliche Schwimm-AG
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I
- Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder
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Zu den Inhalten:
- Insgesamt mindestens 10 Einheiten aus den oben genannten
Empfehlungen für den Schwimmunterricht zu:Niveaustufe 1 – Wassergewöhnung:
Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, AuftreibenNiveaustufe 2 – Grundfertigkeiten des Schwimmens
Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und FortbewegenNiveaustufe 3 – Basisstufe des Schwimmens
beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart – keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt, und das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen.
- Insgesamt mindestens 10 Einheiten aus den oben genannten
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Zum Kooperationspartner:
- Keine kommerziellen Kooperationspartner
- Qualifizierte AG-Leitung (Nachweis Methodik-Didaktik/Rettungsfähigkeit)
Die detaillierten Bedingungen entnehmen Sie bitte unbedingt folgendem Dokument:
Ausführliche Teilnahmebedingungen (PDF)Zeitlicher Ablauf des Verfahrens:
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Verbindliche Bewerbung: bis 11. Februar 2024
Bis Sonntag, den 11. Februar 2024 konnten Schulen für die Teilnahme am Auswahlverfahren online registriert werden.
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Bescheid: bis 15. Februar 2024
Wir informieren Sie darüber, ob Ihre Schule für eine Förderung berücksichtigt werden konnte. Falls ja, erhalten Sie zusammen mit dieser verbindlichen Zusage auch den Auszahlungantrag und Dokumentationsbogen.
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Einreichen des Auszahlungsantrags: bis August 2024
Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des letzten Kurses, spätestens aber bis August 2024, reichen Sie den ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. (im Fall von mehreren AGs aller) Dokumentationsbögen auf dem Postweg bei der Stiftung ein.
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Auszahlung der Fördersumme: bis Ende Oktober 2024
Nach dem Eingang des ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. Dokumentationsbögen bei der Stiftung, erfolgt die Auszahlung – spätestens bis Ende Oktober 2024.