Bewerbung um eine Förderung von Schwimm-AGs

Bitte beachten Sie:

  • Aus gegebenem Anlass:
    Lesen Sie UNBEDINGT die Teilnahmebedingungen bevor Sie dieses Formular ausfüllen und absenden!
  • Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich Schulen in Baden-Württemberg.
  • JEDE SCHULE kann diese Voranmeldung nur ein Mal einreichen, um anderen antragstellenden Schulen keinen Platz für eine Förderung zu blockieren und uns die Organisation nicht unnötig zu erschweren.

Hinweis:

Sollten für eine Schule mehrere Voranmeldungen eingereicht werden, so behalten wir uns vor, diese Schulen vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Schuldaten

Kontaktdaten der Schulleitung

Schularten

Die geplanten Anfängerschwimm-AGs

Bitte geben Sie hier nur die Zahlen an, die Ihnen realistisch erscheinen, um anderen Bewerbern keine Plätze zu blockieren.

Bitte beachten Sie, dass die minimale Teilnehmerzahl für einen Kurs 6 Teilnehmer beträgt.

Im Fall von Kooperationen mehrerer Schulen

Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall nur EINE SCHULE dieses Formular einreicht.

Fördervoraussetzungen

  1. Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme der Kinder an der Anfängerschwimm-AG liegt der Schule vor.
  2. Die Schule bestätigt als Antragsteller, dass der Kurs die Niveaustufen 1 und 2 der "Empfehlungen für den Schwimmunterricht" abbildet – im Fall von AGs an weiterführenden Schulen auch Niveaustufe 3.
  3. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der AG sind Schülerinnen und Schüler, die aller Voraussicht nach die Basisstufe Schwimmen (Niveaustufe 3) nach Abschluss der Schwimmausbildung im regulären Schwimmunterricht nicht erreicht haben werden.
  4. An der AG nehmen regelmäßig mindestens sechs Schülerinnen und Schüler teil.
  5. Es werden mind. 15 Einheiten à 45 min (reine Wasserzeit) durchgeführt.
  6. Mögliche Kooperationspartner sind Sportvereine, DLRG-Ortsgruppen und qualifizierte Privatpersonen (Nachweis über Rettungsfähigkeit muss vorliegen).
  7. Die Anfängerschwimm-AG darf nicht durch andere Landesprogramme gefördert werden.
  8. Falls die Anfängerschwimm-AG nicht durchgeführt werden kann, wird die Stiftung informiert, damit Schulen auf einem Warteplatz nachrücken können.
  9. Das von der Stiftung zur Verfügung gestellte Kooperationsbudget fließt gänzlich in die Umsetzung der Maßnahme.
  10. Nach Beendigung der Maßnahme ist innerhalb von 2 Wochen von der Schulleitung eine Bestätigung über die Anzahl durchgeführter Einheiten und Teilnehmer/innen pro durchgeführte AG samt Kontodaten per vorgegebenen Antwortbogen einzureichen. Erst danach und bis spätestens Ende August 2025 erfolgt die Auszahlung des Kooperationsbudgets auf das angegebene Konto.

Newsletter erhalten

Möchten Sie zukünftig per E-Mail über aktuelle Initiativen und Angebote der Stiftung Sport in der Schule informiert werden?

Dann geben Sie bitte hier die E-Mail-Adresse ein, an die wir zukünftig unseren Newsletter zu Initiativen und Angeboten der Stiftung senden dürfen:

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